DGUV Information 209-066 - Maschinen der Zerspanung

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Abschnitt 3.1 - 3.1 Gefährdungen

Folgende Gefährdungen werden unterschieden:

  • Gefährdungen durch die Bearbeitung von Stahl mit nicht wassermischbaren Kühlschmierstoffen (Ölen)

  • Gefährdungen durch die Bearbeitung von Leichtmetalllegierungen Magnesium (Mg), Aluminium (Al), Titan (Ti) mit Öl als Kühlschmierstoff

  • Gefährdungen durch die Bearbeitung von Stahl oder Leichtmetalllegierungen trocken bzw. mit Minimalmengenschmierung

3.1.1
Bearbeitungvon Stahl mit nicht wassermischbaren Kühlschmierstoffen

Die Gefährdung bei Bearbeitungsprozessen, wie Schleifen, (Tiefloch-)Bohren, Drehen, Fräsen usw., besteht im Wesentlichen in der Verwendung von brennbaren Ölen als Kühlschmierstoff. Da die Anwendung von Öl als Kühlschmierstoff im Maschinenbau immer häufiger wird, steigt auch die Nachfrage nach technisch und wirtschaftlich optimierten Schutzmaßnahmen.

Durch Rotation der Antriebsspindel und hohe Aufprallgeschwindigkeit des Öles wird der Kühlschmierstoff feinst zerstäubt, es entsteht Ölnebel. Im ungünstigsten Fall wird bei ausreichender Zündenergie der Ölnebel gezündet - es kommt zur Verpuffung oder einer heftigeren Explosion.

Als Folge der Explosion mit hohen Temperaturen kann es zu einem Ölbrand in der Maschine kommen, da die Oberflächen sämtlicher Maschinenteile und Wandungen mit einem leicht entzündlichen Ölfilm behaftet sind.

Um der Zerstörung der Maschine und möglichen Personenschäden durch Druckaufbau vorzubeugen, muss eine ausreichend dimensionierte Druckentlastungseinrichtung installiert sein.

3.1.2
Bearbeitungvon Leichtmetalllegierungen Magnesium (Mg), Aluminium (Al), Titan (Ti) mit nicht wassermischbaren Kühlschmierstoffen

Die Bearbeitung von leichtmetallhaltigen Werkstoffen unterliegt, Explosion und Ölbrand betreffend, ähnlichen Gefährdungen wie die oben erwähnte Stahlverarbeitung. Anders verhält sich das System im Brandverlauf. Durch die selbst brennbaren Metallpartikel (Späne), die häufig in der Maschine abgelagert sind, besteht das Risiko eines Metallbrandes (Metallglutbrand). Diesen gilt es unter allen Umständen zu vermeiden, da Metallglutbrände mit automatischen Brandschutzeinrichtungen überhaupt nur unter bestimmten Voraussetzungen zu löschen sind. Entscheidend für das Schutzkonzept ist in diesem Fall die Geschwindigkeit der Feuerdetektion und des Löschens.

3.1.3
Bearbeitung von Stahl oder Leichtmetalllegierungen trocken bzw. mit Minimalmengenschmierung

Bei Minimalmengenschmierung bzw. Trockenbearbeitung wird davon ausgegangen, dass der in geringsten Mengen vorhandene Kühlschmierstoff durch den Energieeintrag des Bearbeitungsprozesses verdampft und der Werkstoff trocken vorliegt. Die Gefährdung liegt hier in einer möglichen Staubexplosion und/oder einem Metall(glut-)brand.

Bei der Bearbeitung von Aluminium und besonders Magnesium gelten wegen der stark erhöhten Risiken besondere Anforderungen sowohl an das Löschmittel, die Detektion unc den erforderlichen Explosionsschutz. Berücksichtigt werden muss auch die Erstellung eines Explosionsschutz-Dokuments (siehe BG-Regel "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen" [BGR 143]).