Abschnitt 2.4 - 4 Überprüfung von Unfallverhütungsvorschriften
Unfallverhütungsvorschriften sind vom zuständigen Sachgebiet/Fachbereich im Zusammenwirken mit der DGUV regelmäßig, mindestens alle fünf Jahre, zu überprüfen. Dabei ist insbesondere zu klären, ob für die Regelungen noch Bedarf besteht und ob sie noch dem Stand der Technik, dem Stand der Arbeitsmedizin und Hygiene sowie den sonstigen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen. Die erforderlichen Maßnahmen (Überarbeitung, Vorbereitung des Außerkraftsetzungsverfahrens) sind unverzüglich einzuleiten.
Für die Überarbeitung einer Unfallverhütungsvorschrift gilt grundsätzlich das gleiche Verfahren wie bei der Ausarbeitung einer neuen Unfallverhütungsvorschrift.