DGUV Grundsatz 300-001 - Fachbereiche und Sachgebiete der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) - Organisation und Aufgaben -

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Abschnitt 1.6 - 6 Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation

Die Fachbereiche/Sachgebiete berichten regelmäßig, mindestens jährlich, z. B. im Rahmen von Internetauftritten sowie durch Tätigkeitsberichte, über laufende und anstehende Projekte.

Pflege und Aktualisierung der Internetauftritte obliegt dem für den Fachbereich/das Sachgebiet jeweils federführenden Träger.

Die Tätigkeitsberichte werden anhand einer von der DGUV entwickelten Vorlage erstellt. Die DGUV fasst die Berichte zusammen und informiert ihre Gremien. Der Jahresbericht der Fachbereiche ist zu veröffentlichen.

Die DGUV fördert und unterstützt den regelmäßigen Erfahrungsaustausch der Fachbereiche/Sachgebiete. Hierzu wird insbesondere eine Web-basierte Wissensplattform im deutschsprachigen Raum zur Verfügung gestellt.

Die Corporate Design Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung gelten für alle Medien und Publikationen der Fachbereiche und Sachgebiete.