DGUV Vorschrift 52 - Krane

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Krane
(bisher: BGV D6)

(bisher VBG 9)

Stand der Vorschrift: vom 1. Dezember 1974

in der Fassung vom 1. Oktober 2000

Inhaltsübersicht§§
I.
Allgemeines
Geltungsbereich1
Begriffsbestimmung2
Regeln der Technik 3
II.
Bau und Ausrüstung
a)
Gemeinsame Bestimmungen
Krane im Anwendungsbereich der Maschinenverordnung und der Arbeitsmittelbenutzungsverordnung3a
Fabrikschild4
Belastungsangaben 5
Verbotsschild 6
Steuerstände und Steuereinrichtungen7
Zugänge zu Steuerständen8
Bühnen und Laufstege9
Arbeitsstände und Arbeitsbühnen 10
Sicherheitsabstände11
Sicherung gegen Entgleisen, Um- und Abstürzen 12
Schienenräumer 13
Fahr- und Drehwerksbremsen, Sicherung gegen ungewollte Kranbewegungen14
Notendhalteinrichtungen15
Lastmomentbegrenzer16
Höchstgeschwindigkeit flurbedienter Krane17
Gleisanlagen 18
Fahrbahnbegrenzungen 19
Warneinrichtung20
Montageanweisung 21
Abspannseile22
b)
Zusätzliche Bestimmungen für programmgesteuerte Krane
Schutz gegen Anfahren und Herabfallen der Last 23
Nothalteinrichtungen 24
III.
Prüfungen
Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen25
Wiederkehrende Prüfungen26
Prüfbuch27
Sachverständige 28
IV.
Betrieb
Allgemeines28a
Kranführer, Instandhaltungspersonal29
Pflichten des Kranführers 30
Tragfähigkeit, Belastung31
Sicherheitsabstände32
Zusammenarbeit mehrerer Krane33
Betriebsanweisung 34
Betreten und Verlassen von Kranen35
Personentransport36
Schrägziehen, Schleifen von Lasten sowie Bewegen von Fahrzeugen mit Kranen37
Losreißen festsitzender Lasten38
Einsatz bei Gefahren durch elektrischen Strom 39
Aufbau, Abbau und Umrüsten ortsveränderlicher Krane40
Wartungs- und Inspektionsarbeiten41
Instandsetzungs- und Änderungsarbeiten an Kranen und Arbeiten im Kranfahrbereich42
Wiederinbetriebnahme nach Instandsetzungs- und Änderungsarbeiten43
V.
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten44
VI.
Inkrafttreten
Inkrafttreten45
VII.
Übergangs- und Ausführungsbestimmungen
Übergangs- und Ausführungsbestimmungen46
a) Ausnahmen für Brückenkrane47
b) Ausnahmen für Portalkrane48
c) Ausnahmen für Schienenlaufkatzen49
d) Ausnahmen für Auslegerkrane50
e) Ausnahmen für Turmdrehkrane51