DGUV Vorschrift 50 - Chlorung von Wasser

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Chlorung von Wasser
(bisher: BGV D5)

(bisher VBG 65)

Stand der Vorschrift: vom 1. April 1980 1

Inhaltsübersicht§§
I.
Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
II.
Bau und Ausrüstung
Aufstellungsräume für Chlorungsanlagen und Lagerräume3
Beschaffenheit von Chlorungsanlagen und Behältern4
Zusätzliche Bestimmungen für Chlorgasräume5
Zusätzliche Bestimmungen für Chlorungsanlagen unter Verwendung von Chlorgas6
Zusätzliche Bestimmungen für Chlordioxidanlagen 7
Zusätzliche Bestimmungen für Elektrolyse-Chlorungsanlagen8
III.
Betrieb
Betriebsanweisung9
Unterwiesene Personen10
Zutritt Unbefugter11
Persönliche Schutzausrüstungen12
Umfüllen13
Umgang mit Behältern14
Chlorungsanlagen unter Verwendung von Chlorgas15
Chlorgasausbruch, Brände 16
Umgang mit Natriumhypochlorit17
Umgang mit Natriumchlorit18
IV.
Prüfung
Prüfung19
V.
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten20
VI.
Inkrafttreten
Inkrafttreten21

Im BGVR-Verzeichnis Oktober 2000 ist unter "Fassung der Vorschrift" der 01.01.1997 angegeben.

Die hier auf der CD-ROM enthaltene Ausgabe enthält diese Fassung.

Durch einen Sammelnachtrag zum 01.01.1997 wurde der bislang in Paragraph "Ordnungswidrigkeiten" bzw. "Strafbestimmung" enthaltene Verweis auf "§ 710 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO)" bzw. "§ 710 RVO" in "§ 209 Abs. 1 Nr. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)" geändert.

Auf der CD-ROM-Ausgabe werden die Angaben zu "Erlaß", "Ausgabe" und "Fassung" aufgeführt, die auch auf den gedruckten Ausgaben zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses enthalten sind.

Redaktionsschluß für diese Ausgabe ist August 2000.