BGV D36 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Leitern und Tritte

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Abschnitt 8 BGV D36 DA - Zu § 4 Abs. 1:

Die Verpflichtung zur Aufstellung einer Betriebsanleitung ergibt sich für den Leiterhersteller und Leitereinführer aus § 5 Abs. 1 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz.

Hinweise für die Gestaltung und den Inhalt der Betriebsanleitung enthält DIN EN 62079 "Erstellen von Anleitungen; Gliederung, Inhalt und Darstellung" sowie DIN EN 131-1 "Leitern; Benennungen, Bauarten, Funktionsmaße" und DIN EN 131-2 "Leitern; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung".

Die Form der Betriebsanleitung kann durch Piktogramme gestaltet sein.