BGV D36 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Leitern und Tritte

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Abschnitt 60 BGV D36 DA - Zu § 26 Abs. 2:

Bei weichen Böden kann die zur Aufstellung der mechanischen Leiter erforderliche Tragfähigkeit des Untergrundes durch entsprechend große und tragfähige Unterlagen unter den Stützeinrichtungen (Stützspindeln) erreicht werden.

Grubenabdeckungen sind in der Regel kein tragfähiger Untergrund für Räder und Stützspindeln.