BGV D36 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Leitern und Tritte

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Abschnitt 33 BGV D36 DA - Zu § 15 Abs. 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 1:

Ausführung und Befestigung von Steigleitern siehe auch

DIN 18799-1"Steigleitern an baulichen Anlagen; Teil 1: Steigleitern mit Seitenholmen; Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen",
DIN 18799-2"Steigleitern an baulichen Anlagen; Teil 2: Steigleitern mit Mittelholm; Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen".

Regelmaße für Steigleitern an Gebäuden siehe Bild 5.

Für Leitern auf Schiffen siehe DIN 83 200 "Leitern auf Schiffen; Übersicht, Einbau" und DIN 83 202 "Steigleitern auf Schiffen".

Steigleitern, die in ortsfesten Führungsschienen bewegt werden können, erfüllen diese Forderung, wenn sie gegen unbeabsichtigtes Bewegen und Aushängen gesichert sind.