Abschnitt 26 BGV D36 DA - Zu § 12 Abs. 1:
Mechanische Leitern können standsicher aufgestellt werden, wenn sie so eingerichtet sind, dass sie auch bei ungünstigen Bodenverhältnissen und Windkräften gegen Umkippen und Wegrollen gesichert werden können.
Zu den Sicherungen gegen Umkippen und Wegrollen gehören z. B.
Stützrollen, Stützspindeln oder sonstige Abstützungen mit zusätzlichen Unterlegplatten,
Unterlegkeile
und
Ösen am Leitersatz zum Anbringen von Halteleinen.