BGV D36 - Leitern und Tritte

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Leitern und Tritte
(BGV D36)

(bisher VBG 74)

Stand der Vorschrift: aktualisierte Fassung Januar 2006

Inhaltsübersicht§§
I.
Geltungsbereich
Geltungsbereich1
II.
Begriffsbestimmungen
Begriffsbestimmungen2
III.
Bau und Ausrüstung
A.
Gemeinsame Bestimmungen
Allgemeines 3
Betriebsanleitung4
Begehbarkeit5
Stufen und Sprossen6
B.
Besondere Bestimmungen für Anlegeleitern
Sicherheit gegen Abrutschen 7
Rolleitern8
Freistehend verwendete Anlegeleitern 9
C.
Besondere Bestimmungen für Stehleitern
Standsicherheit10
Sonderformen von Stehleitern 11
D.
Besondere Bestimmungen für mechanische Leitern
Standsicherheit12
Einrichtungen gegen Abstürzen von Personen 13
Arbeitskörbe an mechanischen Leitern14
E.
Besondere Bestimmungen für Steigleitern
Steigleitern15
F.
Besondere Bestimmungen für Mehrzweckleitern
Mehrzweckleitern16
G.
Besondere Bestimmungen für Tritte
Tritte17
IV.
Betrieb
A.
Gemeinsame Bestimmungen
Bereitstellung und Benutzung von Leitern und Tritten18
Schädigende Einwirkungen19
Schadhafte Leitern und Tritte 20
Aufstellen von Leitern und Tritten21
B.
Besondere Bestimmungen für Anlegeleitern
Bestimmungsgemäße Verwendung von Anlegeleitern22
Freistehend verwendete Anlegeleitern 23
C.
Besondere Bestimmungen für Stehleitern
Bestimmungsgemäße Verwendung von Stehleitern24
Fahrbare Stehleitern und Stehleitern mit aufgesetzter Schiebeleiter25
D.
Besondere Bestimmungen für mechanische Leitern
Mechanische Leitern26
E.
Besondere Bestimmungen für Hängeleitern
Hängeleitern27
F.
Besondere Bestimmungen für Steigleitern
Steigleitern 28
V.
Prüfungen
Regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten29
Prüfung mechanischer Leitern30
VI.
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten31
VII.
Übergangs- und Ausführungsbestimmungen
Übergangs- und Ausführungsbestimmungen32
VIII.
Inkrafttreten
Inkrafttreten33