DGUV Vorschrift 79 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Verwendung von Flüssiggas

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Abschnitt 78 - Zu § 12:

Hinsichtlich Oberflächentemperaturen siehe DIN EN 563 "Sicherheit von Maschinen; Temperaturen berührbarer Oberflächen; Ergonomische Daten zur Festlegung von Temperaturgrenzwerten für heiße Oberflächen".

Auszug aus DIN EN 563 (Ausgabe August 1994):

"Die folgende Tabelle zeigt die Verbrennungsschwellen/-bereiche bei der Berührung mit einer heißen Oberfläche für verschiedene Kontaktzeiten an:

ccc_1260_tabelle02.jpg

Die Oberflächentemperatur (To) ist die in °C gemessene Temperatur einer berührbaren Oberfläche.

Die Kontaktdauer ist die Zeit (t), während der eine Berührung der berührbaren Oberfläche stattfindet."

Zu den heißen Teilen, bei denen die Gefahr durch Verbrennung erkennbar ist, zählen z. B.

  • Brennerflansche und Abgasstutzen,

  • Ausblashauben von Warmlufterzeugern,

  • Brennkammern, Strahlflächen und Abstandsbügel von Heizstrahlern,

  • Brennkammern und Gasrückführleitungen von Bautrocknern mit Verdampfungsbrennern,

  • Türen von Industrieöfen.