DGUV Vorschrift 79 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Verwendung von Flüssiggas

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 103 - Zu § 21:

Verbrauchsanlagen in der Fleischwirtschaft sind z. B. Räucher-, Koch-, Klimaanlagen und kombinierte Anlagen, Flämmanlagen.

Siehe auch "Sicherheitsregeln für Räucheranlagen zur Nahrungsmittelbehandlung" (ZH 1/216).

Hinsichtlich Abgasführung siehe auch