DGUV Vorschrift 79 - Verwendung von Flüssiggas

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Verwendung von Flüssiggas
(bisher: BGV D34)

(bisher VBG 21)

Stand der Vorschrift: in der Fassung vom 1. Januar 1997

Inhaltsübersicht§§
I.
Geltungsbereich
Geltungsbereich1
II.
Begriffsbestimmungen
Begriffsbestimmungen2
III.
Aufstellung und Betrieb
A.
Gemeinsame Bestimmungen
Allgemeines3
Anforderungen an Personen4
Betriebsanweisungen5
Aufstellung von Flüssiggasanlagen6
Anschluß von Verbrauchsanlagen an Versorgungsanlagen7
Anschluß von Verbrauchseinrichtungen mit Rohrleitungen8
Anschluß von Verbrauchseinrichtungen mit Schlauchleitungen9
Maßnahmen gegen Gasaustritt bei Schlauchbeschädigungen10
Betreiben von Verbrauchsanlagen11
Oberflächentemperaturen12
Dichtheiten/Undichtheiten13
Lüftungseinrichtungen/Abgasleitungen14
Außerbetriebnahme von Verbrauchseinrichtungen15
Befördern von Flüssiggasanlagen16
Brandschutz bei Verbrauchsanlagen17
Instandsetzen18
Verhalten bei Störungen19
Anzeigen von Schadensfällen20
B.
Besondere Bestimmungen
Verbrauchsanlagen in der Fleischwirtschaft21
Flüssiggasanlagen für Bauarbeiten22
Flüssiggasanlagen von Vorwärmgeräten für Straßenbeläge23
Verbrauchsanlagen in Laboratorien von Einrichtungen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege 24
Flüssiggasanlagen in Einrichtungen für das Unterrichtswesen25
Schrumpfsäulen, Schrumpfrahmen und Handschrumpfgeräte26
Flüssiggasanlagen mit Einwegbehältern27
Verbrauchsanlagen mit Zerstäubungsbrennern28
Fahrzeuge mit Flüssiggas-Verbrennungsmotor29
Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in Fahrzeugen30
Aufstellung von ortsfesten Verbrauchsanlagen in Räumen unter Erdgleiche31
IV.
Prüfungen
Allgemeines32
A.
Gemeinsame Bestimmungen
Flüssiggasanlagen / Flüssiggasverbrauchsanlagen33
B.
Besondere Bestimmungen
Flüssiggasanlagen in der Fleischwirtschaft34
Flüssiggasanlagen von Vorwärmgeräten für Straßenbeläge35
Flüssiggasanlagen mit Zerstäubungsbrennern36
Fahrzeuge mit Flüssiggas-Verbrennungsmotor37
Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in Fahrzeugen38
Flüssiggasanlagen mit ortsfesten Verbrauchsanlagen unter Erdgleiche39
V.
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten40
VI.
Inkrafttreten
Inkrafttreten41