DGUV Vorschrift 75 - Arbeiten an Masten, Freileitungen und Oberleitungsanlagen

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§ 11 - Inkrafttreten

Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. April 1990 3 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Unfallverhütungsvorschrift "Arbeiten an elektrischen Freileitungs-, Mast- und Kabelanlagen" (VBG 89) vom 1. Oktober 1971 außer Kraft.

Zu diesem Zeitpunkt wurde diese Unfallverhütungsvorschrift erstmals von einer Berufsgenossenschaft in Kraft gesetzt.