DGUV Vorschrift 73 - Schienenbahnen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Schienenbahnen
(bisher: BGV D30)

(bisher VBG 11)

Stand der Vorschrift: in der Fassung vom 1. Oktober 1998

Inhaltsübersicht§§
I.
Geltungsbereich
Geltungsbereich1
II.
Begriffsbestimmungen
Begriffsbestimmungen2
III.
Bau und Ausrüstung
A.
Gemeinsame Bestimmungen
Allgemeines3
Verkehrswege für Schienenfahrzeuge4
Ausweichmöglichkeiten für Versicherte5
Seitlicher Sicherheitsabstand (in Arbeitsstätten)6
Laderampen7
Verkehrswege für Personen8
Höhengleiche Kreuzungen von Gleisen mit Fahrbahnen anderer schienengebundener Transporteinrichtungen9
Gleisenden10
Drehscheiben und Schiebebühnen11
Beleuchtungseinrichtungen für Gleisanlagen12
Seil- und Kettenzuganlagen13
Hemmschuhe14
Schienenfahrzeuge15
Zusatzbestimmungen für Triebfahrzeuge und Steuerwagen16
Signalmittel und Warnkleidung17
B.
Besondere Bestimmungen für Schienenbahnen besonderer Bauart
Schienenbahnen ohne Triebfahrzeugführer in Arbeitsstätten18
gegenstandslos19
gegenstandslos20
gegenstandslos21
IV.
Betrieb
A.
Gemeinsame Bestimmungen
Betriebsanweisungen22
Verhalten im Gleisbereich23
Persönliche Anforderungen24
Signalmittel und Warnkleidung25
Bewegen von Schienenfahrzeugen26
Zusatzbestimmungen für das Bewegen von Schienenfahrzeugen ohne Einsatz von Triebfahrzeugen27
Warnen von Versicherten28
Kuppeln und Entkuppeln29
Verhalten auf Schienenfahrzeugen während der Fahrbewegung30
Erkennbarkeit von Schienenfahrzeugen31
Aufstellen und Sichern von Schienenfahrzeugen32
Betrieb von Drehscheiben und Schiebebühnen33
Be- und Entladen von Schienenfahrzeugen34
Ladegüter35
B.
Besondere Bestimmungen für das Befördern von Versicherten mit Materialbahnen
Besondere Bestimmungen für das Befördern von Versicherten mit Materialbahnen36
V.
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten37
VI.
Übergangs- und Ausführungsbestimmungen
Übergangs- und Ausführungsbestimmungen38
VII.
Inkrafttreten
Inkrafttreten39