DGUV Vorschrift 70 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge

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Abschnitt 45 - Zu § 14 Abs. 2:

Die Forderung des Satzes 2 schließt ein, dass auch in Schaltkästen für mitgänger- oder mitfahrerbetätigte Fernsteuerungen der Zusatzlenkungen Betätigungseinrichtungen zum Betätigen der Signaleinrichtungen vorhanden sein müssen.

Zu Signaleinrichtungen siehe auch "Richtlinien für die Prüfung von Langholzfahrzeugen" zu StVZO und Durchführungsanweisungen zu § 14 Abs. 1.