Vorherige Seite Nächste Seite Abschnitt 29 - Zu § 8 Abs. 3:Siehe auch BG-Regel "Liegeplätze in Führerhäusern und Ruheräumen von Fahrzeugen sowie Dachschlafkabinen" (BGR 136). Zur Komplettansicht des Dokumentes PDF Download Seite drucken Zurück Vorherige Seite Nächste Seite
Abschnitt 29 - Zu § 8 Abs. 3:Siehe auch BG-Regel "Liegeplätze in Führerhäusern und Ruheräumen von Fahrzeugen sowie Dachschlafkabinen" (BGR 136).