Abschnitt 26 - Zu § 7 Abs. 3:
Siehe § 22a Abs. 1 Nr. 1 StVZO in Verbindung mit Nummer 27 "Heizungen" der "Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a StVZO".
Flüssige Kühlmedien des Motors können z. B. Kühlwasser, Motorenöl sein.