Abschnitt 19 - Zu § 5 Abs. 3:
Die Angaben der zulässigen Hublast sind
für Fahrzeuge mit Lkw-Ladekranen
in der Unfallverhütungsvorschrift "Krane" (BGV D6) bzw. in der DIN EN 12999 "Krane; Ladekrane"
und
für Fahrzeuge mit Hubladebühnen (Ladebordwänden)
in Anhang 1 Nr. 3.2.2 der Betriebssicherheitsverordnung bzw. DIN EN 1756-1 "Hubladebühnen; Plattformlifte für die Anbringung an Radfahrzeugen; Sicherheitsanforderungen; Teil 1: Hubladebühnen für Güter"
geregelt.