Abschnitt 141 - Zu § 53:
Diese Forderung kann erfüllt werden durch
konstruktive Gestaltung des Fahrzeuges, z. B.
ausreichendes Verhältnis von Fahrzeuggewicht zu Zugkraft,
auf alle Räder wirkende Feststellbremse,
ausreichend bemessenes Gegengewicht,
Verwendung von Abstützeinrichtungen, z. B.
Bergstützen,
Rückeschilde.