DGUV Vorschrift 70 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 138 - Zu § 47 Abs. 5:

Fahrzeuge können auf ebenem Gelände gefahrlos zum Stillstand gebracht werden durch die Betätigung von Bremseinrichtungen, z. B. Feststellbremse.

Gefahrlos zum Stillstand bringen schließt ein, dass Anhängefahrzeuge mit Einkreisdruckluft-Bremsanlagen nicht mittels Lastregelventil oder Entlüftungsventil abgebremst werden.

Werden Anhängefahrzeuge von Hand bewegt, besteht die Gefahr, dass die Zuggabel herumschlägt. Die Gefahr kann vermieden werden, wenn in Fahrtrichtung vorhandene Hindernisse beseitigt werden und auf Bodenunebenheiten geachtet wird. Der Aufenthalt seitlich neben der Zuggabel ist möglichst zu vermeiden.

Im Gefälle können insbesondere Gelenkdeichselanhänger nicht sicher von Hand bewegt und zum Stillstand gebracht werden; dies trifft auch für geringes, kaum merkliches Gefälle zu.