DGUV Vorschrift 70 - Fahrzeuge

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Fahrzeuge
(bisher: BGV D29)

(bisher VBG 12)

Stand der Vorschrift: vom 1. Oktober 1990

in der Fassung vom 1. Januar 1997

Aktualisierte Fassung 2000

Inhaltsübersicht§§
I.
Geltungsbereich
Geltungsbereich1
II.
Begriffsbestimmungen
Begriffsbestimmungen2
III.
Bau und Ausrüstung
Allgemeines3
Fahrzeuge mit Betriebserlaubnis4
Fahrzeuge im Anwendungsbereich der Richtlinie 89/392/EWG4a
Fahrzeuge im Anwendungsbereich der Richtlinie 89/655/EWG4b
Kennzeichnung5
Führerhäuser6
Heizungs-, Lüftungseinrichtungen und Kühlgeräte7
Plätze für Fahrzeugführer, Beifahrer und Mitfahrer; Sicherheitsgurte8
Sitze für Fahrzeugführer, Beifahrer und Mitfahrer9
Betätigungseinrichtungen, Kontrollgeräte10
Lenkeinrichtungen11
Sicherung gegen unbefugte Benutzung12
Einrichtungen für Schallzeichen13
Signaleinrichtungen zur Verständigung mit dem Fahrzeugführer14
Scheibenwischer, Spiegel15
Abgase16
Brandschutz17
Hydraulikleitungen18
Bremsen19
Lichttechnische Einrichtungen20
Anstrich21
Fahrzeugaufbauten, Aufbauteile, Einrichtungen und Hilfsmittel zur Ladungssicherung22
Standsicherheit23
Arbeitsplätze auf Fahrzeugen24
Ein- und Ausstiege, Aufstiege25
Einrichtungen gegen Kippen von Anhängefahrzeugen in Längsrichtung26
Rangierachsen27
Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen, Freiräume28
Räder, Ersatzräder29
Unterlegkeile30
Warnkleidung31
IV.
Betrieb
Allgemeines32
Benutzung, Eignung von Fahrzeugen33
Anweisungen34
Fahrzeugführer35
Zustandskontrolle, Mängel an Fahrzeugen36
Be- und Entladen37
Aufenthalt im Gefahrbereich38
Fahrzeug-Züge39
Kuppeln von Fahrzeugen40
Besteigen, Verlassen und Begehen von Fahrzeugen41
Verhalten vor und während der Fahrt42
Sicherheitsgurte, Schutzhelme43
Fahr- und Arbeitsweise44
Fahrwege45
Rückwärtsfahren und Einweisen46
Bewegen von Fahrzeugen, Rangieren47
Verwendung von Beleuchtungseinrichtungen48
Fahrtrichtungsänderungen49
Warnzeichen50
Betreiben von Heizungseinrichtungen und Kühlgeräten51
Festgefahrene Fahrzeuge52
Ziehen von Lasten53
Einsatz unter besonderen Bedingungen54
Anhalten und Abstellen von Fahrzeugen55
Instandhaltung, Warnkleidung56
V.
Prüfung
Prüfung57
VI.
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten58
VII.
Übergangs- und Ausführungsbestimmungen
Übergangs- und Ausführungsbestimmungen59
VIII.
Inkrafttreten
Inkrafttreten60