DGUV Vorschrift 68 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 16 - Zu § 10 Abs. 2:

Diese Forderung ist z.B. erfüllt, wenn angehobene Hubschlitten und angehobene Innenmasten zusätzlich gegen Absinken gesichert sind durch

  • besonders dafür vorgesehene Bolzen,

  • in den Hubmast gestellte und gegen unbeabsichtigtes Umstoßen gesicherte Kanthölzer,

  • Halten mit Hilfe eines Hebezeuges, z.B. Flaschenzug, Schienenlaufkatze,

  • Auflegen auf eine Unterlage, z.B. Böcke, Rampe.