Abschnitt 16 - Zu § 10 Abs. 2:
Diese Forderung ist z.B. erfüllt, wenn angehobene Hubschlitten und angehobene Innenmasten zusätzlich gegen Absinken gesichert sind durch
besonders dafür vorgesehene Bolzen,
in den Hubmast gestellte und gegen unbeabsichtigtes Umstoßen gesicherte Kanthölzer,
Halten mit Hilfe eines Hebezeuges, z.B. Flaschenzug, Schienenlaufkatze,
Auflegen auf eine Unterlage, z.B. Böcke, Rampe.