DGUV Vorschrift 68 - Flurförderzeuge

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§ 41 - Inkrafttreten

Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. Juli 19951 in Kraft. Gleichzeitig treten die Unfallverhütungsvorschriften

  • "Flurförderzeuge" (VBG 12a) vom 1. Oktober 1956 in der Fassung vom 1. Januar 1993

    und

  • "Kraftbetriebene Flurförderzeuge" (VBG 12b) vom 1. Januar 1989

außer Kraft.

Zu diesem Zeitpunkt wurde diese Unfallverhütungsvorschrift erstmals von einer Berufsgenossenschaft in Kraft gesetzt.