Abschnitt 8 - Zu § 8:
Kennzeichnung z.B. durch Farbanstrich, beschriftete Schilder.
Siehe auch DIN 2403 "Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflußstoff".
Kennzeichnung z.B. durch Farbanstrich, beschriftete Schilder.
Siehe auch DIN 2403 "Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflußstoff".