DGUV Vorschrift 62 - Maschinenanlagen auf Wasserfahrzeugen und schwimmenden Geräten

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§ 33 - Inkrafttreten

Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. April 1972 3 in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:

  1. 1.

    die Unfallverhütungsvorschrift (VBG 107) Abschnitt 2.03 "Fahrzeuge mit Kraftantrieb" in der Fassung vom 1. April 1936,

  2. 2.

    der § 11 der Unfallverhütungsvorschrift "Fähren" (VBG 107a), gültig ab... 4.

Zu diesem Zeitpunkt wurde diese Unfallverhütungsvorschrift erstmals von einer Berufsgenossenschaft in Kraft gesetzt.

Dieses Datum wird von der jeweiligen Berufsgenossenschaft eingesetzt.