Abschnitt 49 - Zu § 42:
Die Liste der Anschriften der ermächtigten Sachverständigen ist bei der Binnenschifffahrts-Berufsgenossenschaft erhältlich.
Die Liste der Anschriften der ermächtigten Sachverständigen ist bei der Binnenschifffahrts-Berufsgenossenschaft erhältlich.