Abschnitt 28 - Zu § 17:
Die Messung erfolgt nach ISO 2923 "Akustik; Geräuschmessungen auf Wasserfahrzeugen".
Für Maschinenräume, die nur gelegentlich begangen werden, legt die Rheinschiffs-Untersuchungsordnung in der jeweils geltenden Fassung den Schalldruckpegel fest.