Abschnitt 17 - Zu § 8 Abs. 6:
Diese Forderung ist z. B. erfüllt, wenn Aufstiege an den Dennebäumen gesperrt sind und die Absperrung durch das Verbotszeichen P 06 "Zutritt für Unbefugte verboten" nach Anlage 2 der BG-Vorschrift "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (BGV A8, bisherige VBG 125) gekennzeichnet ist.