DGUV Vorschrift 60 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Wasserfahrzeuge mit Betriebserlaubnis auf Binnengewässern

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Abschnitt 13 - Zu § 8 Abs. 1:

Diese Forderung ist z. B. erfüllt, wenn

  • aushebbare Teile der Lukenabdeckung von mehr als 50 kg Gewicht zum mechanischen Ausheben eingerichtet sind oder sich leicht schieben oder kippen lassen,

  • Querbalken und -träger sowie Längsbalken beim Bewegen aus Führungen weder herausrutschen noch herausfallen können,

  • zwischen Griffen, Hebeln, sonstigen Lukenteilen, Lukenwagen und anderen festen Bauteilen keine Quetsch- und Scherstellen vorhanden sind.

Zu den Lukenabdeckungen gehören Querträger (Gebinde), Längsbalken (Scherstöcke), Querbalken (Merklinge), Lukendeckel.