DGUV Vorschrift 60 - Wasserfahrzeuge mit Betriebserlaubnis auf Binnengewässern

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§ 47 - Inkrafttreten

Diese BG-Vorschrift tritt am 1. Oktober 19861 in Kraft. Gleichzeitig treten folgende Unfallverhütungsvorschriften außer Kraft:

Abschnitt 1.1"Allgemeine Vorschriften für die Binnenschifffahrt" vom 1. April 1936/
1. Juli 1948 in der Fassung vom 1. April 1977,
Abschnitt 2.01"Gemeinsame Bestimmungen" vom 1. Juli 1948,
Abschnitt 2.4"Fähren" (VBG 107a) vom 1. April 1968,
Abschnitt 2.06"Tankschiffe" vom 1. Juli 1948,
Abschnitt 2.08"Flößereiarbeiten" vom 1. Juli 1948,
Abschnitt 2.9"Schuten im Hafenbereich" vom 1. Januar 1966,
Abschnitt 2.10"Fahrten auf der Unterelbe" vom 1. Juli 1948.

Zu diesem Zeitpunkt wurde diese BG-Vorschrift (bislang als Unfallverhütungsvorschrift bezeichnet) erstmals von einer Berufsgenossenschaft in Kraft gesetzt.