DGUV Vorschrift 59 - Wärmebehandlung von Aluminium oder Aluminiumknetlegierungen in Salpeterbädern

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§ 20 - Inkrafttreten

Die Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. Oktober 1983 3 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Unfallverhütungsvorschrift "Wärmebehandlung von Leichtmetallen in Salpeterbädern" (VBG 57a) vom 1. Mai 1944 außer Kraft.

Zu diesem Zeitpunkt wurde diese Unfallverhütungsvorschrift erstmals von einer Berufsgenossenschaft in Kraft gesetzt.