DGUV Vorschrift 25 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Kassen

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Abschnitt 6 - Zu § 6:

Diese Forderungen sind erfüllt, wenn optische Raumüberwachungsanlagen (ORÜA) der BG-Information "Kredit- und Geldwechselinstitute; Installationshinweise für optische Raumüberwachungsanlagen (ORÜA)" (BGI 819-5) entsprechen. Die Installationshinweise können beim zuständigen Unfallversicherungsträger bezogen werden.

Darüber hinausgehend kann zur Identifikation des Täters eine Kopplung der ORÜA mit der gegebenenfalls im SB-Foyer vorhandenen Videokamera sinnvoll sein.

Siehe auch §§ 2, 5 und 18 der Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" (BGV A1, bisherige VBG 1).