DGUV Vorschrift 25 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Kassen

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Abschnitt 44 - Zu § 37:

Die Prüfungen nach den Absätzen 2 und 3 können durch entsprechend unterwiesene Personen erfolgen.

Siehe auch:

§§ 16 und 39 der Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" (BGV A1, bisherige VBG 1),

§ 5 der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A2, bisherige VBG 4),

BG-Information "Kredit- und Geldwechselinstitute; Installationshinweise für optische Raumüberwachungsanlagen (ORÜA)" (BGI 819-5),

DIN VDE 0833-1"Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall; Allgemeine Festlegungen",
DIN VDE 0833-3"Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall; Festlegungen für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen".