Abschnitt 41 - Zu § 34:
Diese Forderung ist erfüllt, wenn z. B. die Einleitung des Öffnungsvorganges von Beschäftigtenbedienten Banknotenautomaten erst nach Schalterschluss erfolgt.
Diese Forderung ist erfüllt, wenn z. B. die Einleitung des Öffnungsvorganges von Beschäftigtenbedienten Banknotenautomaten erst nach Schalterschluss erfolgt.