DGUV Vorschrift 25 - Überfallprävention

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Überfallprävention
(DGUV Vorschrift 25) (1)

(bisher BGV C9)

Unfallverhütungsvorschrift

ccc_1231_as_1.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Ausgabe August 2020

Inhaltsverzeichnis§§
I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Geltungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
II
Grundpflichten
Allgemeine Grundsätze3
Beurteilung der Arbeitsbedingungen zur Prävention von Überfällen4
Gestaltung der Betriebsstätte5
Alarmierung6
Aufzeichnung von Überfällen7
Betriebsanweisungen8
Unterweisung9
III
Umgang mit Bargeld
Ausgabe von Banknoten10
Annahme von Banknoten11
Verwahrung von Banknoten12
Versorgung von Automaten mit Banknoten13
Bearbeitung von Banknoten14
Transport von Banknoten15
Umgang mit Münzen16
IV
Besondere Bestimmungen für sonstige Zahlungsmittel und Wertsachen
Sonstige Zahlungsmittel17
Wertsachen18
V
Sonstige Anforderungen
Kennzeichnung19
Betreuung von Überfallbetroffenen20
Instandhaltung und Prüfung von Sicherheitseinrichtungen21
Umgang mit Mängeln und Störungen22
VI
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten23
VII
Außerkraftsetzung und Übergangsbestimmungen
Außerkraftsetzung von Unfallverhütungsvorschriften24
Übergangsbestimmungen25
VIII
Inkrafttreten
Inkrafttreten26

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