Abschnitt 15 - Zu § 17:
Als Trennvorrichtung eignen sich z. B. Gitter oder Netze, die fest verspannt und sicher gegen Durchbeißen ausgeführt sind. Kofferräume und Kofferraumeinsätze sind für den Transport von Hunden nicht geeignet.
Anstelle einer Abtrennung im Fahrzeug können auch geeignete Transportbehältnisse, z. B. Hundeboxen, verwendet werden.