Abschnitt 81 - Zu § 34 Abs. 11:
Eine Gefahr besteht z.B. beim Einsatz von
Windenzuggeräten (Kanalspirale, Lockerungsketten, Kanallenker),
Hochdruckspülgeräten,
Schwallspülung (Spültüren, Absperrschieber usw.),
Stauschild (Spülapparat),
Kanalreinigung mit laufenden Kugeln.