DGUV Vorschrift 21 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Abwassertechnische Anlagen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 72 - Zu § 34 Abs. 1:

Diese Forderung ist erfüllt, wenn Art und Aufstellung von Verkehrszeichen und Leiteinrichtungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur StVO entsprechen.

Siehe auch "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (RSA) und Abschnitt 4.5 der "Regeln für die Sicherheit beim Betrieb von Fernwärmenetzen" (ZH 1/110).