DGUV Vorschrift 21 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Abwassertechnische Anlagen

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Abschnitt 69 - Zu § 32 Abs. 2:

Dies wird z.B. erreicht, wenn

  • soweit möglich, automatische Reinigungsanlagen eingesetzt werden,

  • soweit möglich, von der windabgewandten Seite gearbeitet wird,

  • bei großen Schachtquerschnitten Pendeldüsen eingesetzt werden,

  • das Kanal-Hochdruckspülgerät rechtzeitig vor Erreichen des Schachtes in der Leistung gedrosselt oder abgeschaltet wird.