Abschnitt 69 - Zu § 32 Abs. 2:
Dies wird z.B. erreicht, wenn
soweit möglich, automatische Reinigungsanlagen eingesetzt werden,
soweit möglich, von der windabgewandten Seite gearbeitet wird,
bei großen Schachtquerschnitten Pendeldüsen eingesetzt werden,
das Kanal-Hochdruckspülgerät rechtzeitig vor Erreichen des Schachtes in der Leistung gedrosselt oder abgeschaltet wird.