DGUV Vorschrift 21 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Abwassertechnische Anlagen

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Abschnitt 68 - Zu § 31:

Diese Forderung ist z.B. erfüllt, wenn notwendige Wartungs- und Inspektionsarbeiten regelmäßig vorgenommen und Instandsetzungsarbeiten unverzüglich durchgeführt werden.

Beseitigung von Mängeln siehe auch § 16 Abs. 1 UVV "Allgemeine Vorschriften" (VBG 1) und DIN 31 051 "Instandhaltung; Begriffe und Maßnahmen".

Zu den Betriebsmitteln gehören z.B. auch Gaswarneinrichtungen.