DGUV Vorschrift 21 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Abwassertechnische Anlagen

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Abschnitt 64 - Zu § 27 Abs. 4:

Es empfiehlt sich, mit dem Betriebsarzt einen arbeitsplatzbezogenen Hautschutzplan aufzustellen.

Desinfektionsmittel wirken auf den natürlichen Schutzfilm der Haut ein und können bei unsachgemäßer Anwendung zu Hautschäden führen.

Hygienische Mittel zum Trocknen der Hände sind z.B. Einmalhandtücher. Zur hygienischen Reinigung gehört auch eine Entnahme der Reinigungsmittel aus Direktspendern.