Abschnitt 42 - Zu § 15 Abs. 1:
Diese Forderung ist z.B. erfüllt, wenn
bei Becken mit Druckluftbelüftung ausheb- oder schwenkbare Belüftungseinrichtungen eingebaut werden
oder
Becken zu Wartungszwecken entleert werden können.
Diese Forderung ist z.B. erfüllt, wenn
bei Becken mit Druckluftbelüftung ausheb- oder schwenkbare Belüftungseinrichtungen eingebaut werden
oder
Becken zu Wartungszwecken entleert werden können.