Abschnitt 32 - Zu § 12 Abs. 2:
Eine geeignete Aufkantung ist eine mindestens 0,25 m hohe Schwelle mit Gefahrenkennzeichnung durch gelb-schwarze Streifen nach UVV "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (VBG 125).
Eine geeignete Aufkantung ist eine mindestens 0,25 m hohe Schwelle mit Gefahrenkennzeichnung durch gelb-schwarze Streifen nach UVV "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (VBG 125).