Abschnitt 12 - Zu § 5 Abs. 5:
Diese Forderung ist z.B. erfüllt, wenn
auf einzelne Ausgleichsstufen und Spindeltreppen verzichtet wird,
Rampen, insbesondere mit Schubkarren und Containern gut zu befahren sind.
Siehe auch Arbeitsstätten-RichtlinieASR 17/1,2 "Verkehrswege".