Abschnitt 3 - Zu § 2 Nr. 2:
Sogenannte andere Spiele, bei denen der Spielausgang überwiegend durch körperliche und geistige Geschicklichkeit beeinflusst wird und der Gewinn in Geld besteht, sind z.B. Karten-, Würfel- und Kugelspiele; siehe § 33d Abs. 1 Gewerbeordnung.