DGUV Vorschrift 20 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Spielhallen, Spielcasinos und Automatensäle von Spielbanken

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Abschnitt 9 - Zu § 7 Abs. 2:

Die Außenbeleuchtung des Eingangsbereiches sollte so über eine Zeitschalteinrichtung gesteuert werden, dass dieser Bereich ausreichend lange vor und nach den Öffnungszeiten ausgeleuchtet ist.

Siehe auch

  • §§ 7, 10 und 17 Arbeitsstättenverordnung,

  • §§ 2, 5, 25 und 28 bis 30 der Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" (BGV A1, bisherige VBG 1),

  • DIN 5035-1 "Beleuchtung mit künstlichem Licht; Begriffe und allgemeine Anforderungen",

  • DIN 5035-2 "Beleuchtung mit künstlichem Licht; Richtwerte für Arbeitsstätten in Innenräumen und im Freien".