Abschnitt 9 - Zu § 7 Abs. 2:
Die Außenbeleuchtung des Eingangsbereiches sollte so über eine Zeitschalteinrichtung gesteuert werden, dass dieser Bereich ausreichend lange vor und nach den Öffnungszeiten ausgeleuchtet ist.
Siehe auch
§§ 7, 10 und 17 Arbeitsstättenverordnung,
§§ 2, 5, 25 und 28 bis 30 der Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" (BGV A1, bisherige VBG 1),
DIN 5035-1 "Beleuchtung mit künstlichem Licht; Begriffe und allgemeine Anforderungen",
DIN 5035-2 "Beleuchtung mit künstlichem Licht; Richtwerte für Arbeitsstätten in Innenräumen und im Freien".