Vorherige Seite Nächste Seite § 26 - Übergangs- und AusführungsbestimmungenFür Spielhallen und Spielcasinos, die am 1. April 1997 bereits in Betrieb waren, gelten die §§ 6 und 8 Abs. 2 erst ab 1. April 2000. Zur Komplettansicht des Dokumentes PDF Download Seite drucken Zurück Vorherige Seite Nächste Seite
§ 26 - Übergangs- und AusführungsbestimmungenFür Spielhallen und Spielcasinos, die am 1. April 1997 bereits in Betrieb waren, gelten die §§ 6 und 8 Abs. 2 erst ab 1. April 2000.