Vorherige Seite Nächste Seite § 15 - BeschäftigungsbeschränkungDer Unternehmer darf in Betrieben nach § 1 nur Versicherte beschäftigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mit den Einrichtungen und Betriebsabläufen vertraut sind. Zur Komplettansicht des Dokumentes PDF Download Seite drucken Zurück Vorherige Seite Nächste Seite
§ 15 - BeschäftigungsbeschränkungDer Unternehmer darf in Betrieben nach § 1 nur Versicherte beschäftigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mit den Einrichtungen und Betriebsabläufen vertraut sind.