Abschnitt 28 - Zu § 13 Abs. 11:
Zu den elektrischen Betriebsräumen zählen nicht Bereiche, in denen spannungführende Teile in Sicherungs- und Verteilerkästen berührungssicher untergebracht sind.
Zu den elektrischen Betriebsräumen zählen nicht Bereiche, in denen spannungführende Teile in Sicherungs- und Verteilerkästen berührungssicher untergebracht sind.